Die staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg das Angeln ausüben will, muß einen gültigen Fischereischein besitzen (ab 16 Jahren). Alle Personen unter 16 Jahren können ohne diese Fischerprüfung angeln und benötigen lediglich einen Jugendfischereischein, der im Rathaus gegen eine kleine Gebühr beantragt werden kann.

 

Voraussetzung für den Fischereischein ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung.

 

Die o.g. Vorbereitungslehrgänge finden in den Monaten September, Oktober und November statt.
 

Für weitere Infos kontaktieren Sie unseren Jugendwart unter

info@asv-knittlingen.de

Kontakt

Angelsportverein Knittlingen e.V.
Freudensteiner Str. 85

75438 Knittlingen

 

E-Mail:

info@asv-knittlingen.de