Die staatliche Fischerprüfung
Wer in Baden-Württemberg das Angeln ausüben will, muß einen gültigen Fischereischein besitzen (ab 16 Jahren). Alle Personen unter 16 Jahren können ohne diese Fischerprüfung angeln und benötigen lediglich einen Jugendfischereischein, der im Rathaus gegen eine kleine Gebühr beantragt werden kann.
Voraussetzung für den Fischereischein ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung.
Für weitere Infos kontaktieren Sie unseren Jugendwart unter
Kontakt
Angelsportverein Knittlingen e.V.
Freudensteiner Str. 85
75438 Knittlingen
E-Mail:
info@asv-knittlingen.de